Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Für Coaching
bei Felix Panzer
1. Allgemeines
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Für die
Geschäftsbeziehung zwischen dem Personal Trainer Felix Panzer (nachfolgend: “Trainer”) und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum
Zeitpunkt der Dienstleistung gültigen Fassung.
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Kunden im Sinne
dieser AGB sind sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen und staatliche Einrichtungen.
2. Vertragsgegenstand
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Vertragsgegenstand
ist die individuelle Beratung, Betreuung und Durchführung von Personal Training und gesundheitsbezogenen Leistungen im Rahmen der Zielvereinbarung zwischen Trainer und Kunde.
3. Leistungsumfang
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Der Trainer erstellt
für den Kunden ein individuell angepasstes Trainings- und Betreuungskonzept.
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Die Leistungen können
folgende Bestandteile enthalten:
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Personal
Training
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Ernährungsberatung
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Erstellung
individueller Ernährungspläne
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Trainingsplanerstellung
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Körperfettmessungen
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App-gestützte
Betreuung
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Die Betreuung erfolgt
ausschließlich persönlich durch den Trainer und wird an die Ziele und Möglichkeiten des Kunden angepasst.
4. Training und Terminvereinbarung
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Vor Beginn des
Trainings findet ein persönliches Beratungsgespräch zur Abklärung der Ziele und gesundheitlichen Voraussetzungen statt.
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Eine reguläre
Trainingseinheit dauert in der Regel 45-60 Minuten. Abweichungen sind
möglich und werden individuell vereinbart.
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Das Training findet
in den Räumlichkeiten des Trainers oder in Absprache mit dem Kunden an einem geeigneten Ort statt.
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Termine werden
individuell vereinbart.
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Absagen müssen
mindestens 24 Stunden im Voraus erfolgen.
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Bei kurzfristigeren
Absagen wird eine Ausfallpauschale von 50 % des Preises der Trainingseinheit fällig.
5. Pflichten des Kunden
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Der Kunde
verpflichtet sich, den Trainer vollständig und wahrheitsgemäß über alle gesundheitsrelevanten Einschränkungen oder Erkrankungen zu informieren – sowohl vor Beginn als auch während der
Betreuung.
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Treten während des
Trainings Beschwerden auf, ist der Trainer umgehend zu informieren.
6. Zahlungsbedingungen
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Die Preise für die
Leistungen werden individuell durch den Trainer festgelegt und vor Vertragsabschluss mit dem Kunden vereinbart.
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Eine öffentlich
einsehbare Preisliste besteht nicht.
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Das Honorar ist vor
Beginn der Leistungen zu entrichten.
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Rechnungen sind
innerhalb von 5 Tagen ohne Abzug per Überweisung oder in bar gegen Rechnung zu begleichen.
7. Abonnementmodelle und Vertragslaufzeit
Langzeit Coachings
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Es werden befristete
Verträge von 6
Monaten (Halbjahres Abo) und 12 Monaten (Jahres Abo) angeboten. Im ermessen des Trainers auch 3
Monate (Aktionsbedingt)
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Beide Abomodelle
beinhalten: (Aktionsmodelle ausgenommen)
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Mindestens 4
Personal-Trainingseinheiten pro Monat
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Ernährungsberatung und
Ernährungsplan
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Individueller
Trainingsplan
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Nutzung einer
betreuenden App
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Der genaue
Leistungsumfang kann – abhängig vom individuellen Ziel des Kunden – nach Ermessen des Trainers angepasst werden.
Kündigung, Pausierung und Übertragung
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Eine vorzeitige Kündigung oder Auflösung das Abos ist grundsätzlich ausgeschlossen.
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Eine Ausnahme besteht nur, wenn eine dauerhafte medizinische Indikation vorliegt, die eine Fortsetzung des Trainings dauerhaft unmöglich
macht.
– Diese muss durch ein ärztliches Attest nachgewiesen
werden.
– In diesem Fall kann der Vertrag entweder:
• fristlos beendet oder
• einmalig auf eine geeignete Drittperson übertragen werden (nur mit Zustimmung des Trainers).
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Bei ärztlich bescheinigter, temporärer Sportunfähigkeit kann das Abo auf Antrag stillgelegt werden. Die Stilllegung ist nur möglich, wenn ein ärztliches
Attest vor oder spätestens zeitnah nach Beginn der Erkrankung vorgelegt wird.
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Bereits begonnene Monate, in denen das Attest nach dem 1. eines Monats eingereicht wird, sind weiterhin voll zahlungspflichtig, da der Monatsbeitrag jeweils
zum 1. des Monats im Voraus fällig ist.
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Während der genehmigten Ruhezeit bleibt die Zahlungspflicht bestehen. Die ausgefallene Trainingszeit wird im Gegenzug am Ende der ursprünglichen
Vertragslaufzeit gutgeschrieben und angehängt.
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Die maximale Dauer der Ruhestellung aufgrund vorübergehender Erkrankung beträgt 6 Monate pro Vertragsjahr.
Nicht genutzte Einheiten
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Nicht wahrgenommene
oder zu kurzfristig abgesagte Trainingseinheiten verfallen ersatzlos.
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Eine Nachholung ist
ausgeschlossen.
Trainingskarten (5er-, 10er-, 20er-Karten)
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Diese Karten sind vor
Beginn der Leistung vollständig zu bezahlen.
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Bei Nichtnutzung
erfolgt keine Rückerstattung.
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Die Gültigkeit der
Trainingskarten verfallen nach einer nicht Nutzungsdauer von 1 Jahr.
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Bei medizinisch
begründeter, dauerhafter Sportunfähigkeit kann die Karte nach Absprache mit dem Trainer entweder zeitlich verlängert oder an Dritte übertragen werden.
8. Haftung
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Der Trainer haftet
nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
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Der Trainer haftet
nicht für Schäden, die durch Selbstüberschätzung, Missachtung von Anweisungen oder unvollständige Angaben des Kunden entstehen.
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Für mitgebrachte
Wertgegenstände übernimmt der Trainer keine Haftung.
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Eine gültige
Betriebshaftpflichtversicherung ist vorhanden.
9. Datenschutz
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Die personenbezogenen
Daten des Kunden werden ausschließlich zur Durchführung und Abwicklung der vereinbarten Leistungen verwendet.
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Weitere Details
ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Trainers.
10. Vertraulichkeit
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Der Trainer
verpflichtet sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen Informationen streng vertraulich zu behandeln – auch nach Vertragsende.
11. Schlussbestimmungen
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Änderungen und
Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
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Sollte eine
Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
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Es gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Trainers.